Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Sie gelten mit Annahme eines unserer Angebote als anerkannt)
0.    Vorbemerkungen
1.    Angebote
2.    Unbefugte Weitergabe
3.    Vorkenntnis
4.    Entstehen des Provisionsanspruches
5.    Folgegeschäft
6.    Anwesenheit bei Vertragsabschluss
7.    Fälligkeit des Provisionsanspruches
8.    Provisionszusätze
9.    Verhandlungen Dritter untereinander
10. Tätigwerden für Dritte
11. Unwirksamkeit
0. Vorbemerkungen
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, so geschieht das in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen geschäftlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrnehmung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes. Wir sind jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

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1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach besten Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

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2. Unbefugte Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen (auch auszugsweise) Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Provision ist auch zu zahlen, wenn anstelle des Empfängers unsere Angebote und Mitteilungen eine mit dieser wirtschaftlich, arbeitsrechtlich oder familiär verbundene natürliche oder juristische Person einen Vertrag über das angebotene Objekt gemäß Pkt. 4 oder 5 dieser AGB abschließt.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Schon die unbefugte Weitergabe von Adressen kann zu vollem Schadensersatzanspruch führen.

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3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich (spätestens innerhalb von drei Werktagen, es gilt der Poststempel) unter Herkunftsangabe schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

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4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unsere Provision ist verdient und unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so ändert dieses an unserem Provisionsanspruch nichts, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht oder die größeren Abweichungen als Ergebnis unserer Vermittlungstätigkeit entstanden sind. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B., Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Kauf bzw. Miete von Teilen statt des Ganzen oder umgekehrt).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

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5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

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6. Anwesenheit bei Vertragsabschluss
Bei Vertragsabschluss hat uns der Auftraggeber auf Verlangen die andere Vertragspartei bekannt zu geben. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß, unabhängig davon ob der Provisionsanspruch nach Pkt. 4 oder 5 dieser AGB entstanden ist. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Auch haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden auch für den Fall, dass wir beim Vertragsabschluss nicht anwesend waren.

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7. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über Bundesbankdiskont fällig.

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8. Provisionszusätze
An Maklerprovision sind zu zahlen:

a. Bei An- und Verkauf von Grundbesitz, Unternehmen und Beteiligungen an Grundbesitz oder Unternehmen von dem erzielten Gesamtkaufpreis und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 6%.
b. Bei Bestallung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 6%.
c. Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 2% und bei Ausübung dieser Rechte 3% vom Ausüber des Rechtes.
d. Vermietung und Verpachtung
Dummy
Punkt bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer zwei Monatsmieten vom Mieter, Mindestgebühr
Punkt bei Vertragsdauer von über 5 Jahren 3% des Vertragwertes, maximal aus der Zehnjahresmiete
Punkt bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. Vormietvereinbarungen unabhängig vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter eine weitere Monatsmiete
Dummy
e. Bei Zwangsversteigerungen 6% des Zuschlagpreises vom Ersteigerer

Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

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9. Verhandlungen Dritter untereinander
Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

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10. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

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11. Unwirksamkeit
Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen Bestimmungen.

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